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Der Senat

Der Senat ist im wesentlichen für folgende Angelegenheiten zuständig:

    * Wahl der Rektorin oder des Rektors und der Prorektorinnen und Prorektoren
    * Stellungnahme zum jährlichen Rechenschaftsbericht des Rektorates
    * Erlaß und Änderung von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit das Hochschulgesetz des Landes NRW nichts anderes bestimmt
    * Vorschlag zur Ernennung der Kanzlerin oder des Kanzlers
    * Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, welche die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind

Der Senat ist des weiteren an der Erstellung des Hochschulentwicklungsplanes und an dem Abschluß von Zielvereinbarungen in der Form zu beteiligen, daß mit ihm ein Benehmen herzustellen ist. Dies gilt auch für die Festlegung der Grundsätze zur Verteilung der Haushaltsmittel.